FAQ
Wir besuchen Sie unverbindlich in Ihrem Zuhause oder Ihren Geschäftsräumen, um in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen Ihre Wünsche und Anforderungen zu klären. Mit diesen Informationen schauen wir dann nicht einfach nach der Verfügbarkeit einer Reinigungskraft / Haushaltshilfe, sondern wählen ganz konkret die Ihren Wünschen und Anforderungen passende Mitarbeiterin aus.
Selbstverständlich. Grundsätzlich kommt immer die Ihnen vertraute Person in Ihren Haushalt/Ihr Unternehmen. Dieses Modell bringt viele Vorteile mit sich und hat sich in unserer langjährigen Praxis sehr bewährt.
Ja, unbedingt! Alle Mitarbeiter sind von uns persönlich ausgewählt und für Sie überprüft (Referenzen, Lebenslauf etc.). Ein polizeiliches Führungszeugnis liegt ebenfalls vor.
Ja! Da die Mitarbeiter fest angestellt und angemeldet sind, sind sie selbstverständlich auch sozialversichert. Unfallversicherungsschutz besteht über die Berufsgenossenschaften ebenfalls. Bei uns haben unsere fest angestellten Mitarbeiter(innen) selbstverständlich Anspruch auf Lohnfortzahlung und bezahlten Urlaub.
Sie sind als Kunde bei Schäden oder Schlüsselverlust durch eine von uns abgeschlossene betriebliche Haftpflichtversicherung geschützt.
Ja! Die Qualität der Leistungen wird punktuell überprüft. Die Kundenzufriedenheit steht immer an erster Stelle. Als Ihr persönlicher Ansprechpartner sind wir fortlaufend vor Ort für Sie da, wenn einmal etwas nicht Ihren Wünschen entsprechen sollte und kommen dann bei Bedarf auch zu Ihnen.
In dieser Zeit wird Ihnen nach vorheriger Rücksprache auf Ihren Wunsch hin eine Vertretung zur Verfügung gestellt.
Dies hängt von unterschiedlichen Faktoren ab (z. B. von den Dienstleistungen und vom Vertragsumfang). Nach einem unverbindlichen und kostenlosen Gespräch vor Ort erhalten Sie ein konkretes Angebot.
Sie erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, auf Wunsch auch getrennt in Privat- und Firmenbereich.
Alles kann - nichts muss. Ihre Urlaubszeit bietet sich für außergewöhnliche Arbeiten an (z. B. Fenster putzen oder "Großreinemachen") Dieses kann individuell abgestimmt werden. Wenn Sie es wünschen, wird der Vertrag in dieser Zeit unkompliziert ausgesetzt und während dieses Zeitraumes entstehen für Sie keine Kosten.
Ja! Die meisten Kunden können 20% der Aufwendungen (Höchstgrenze 4.000 € p.a.) als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen. Mehr Infos hier ...